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WAS IST DIE ROBOTS.TXT?
Die robots.txt-Datei ist eine einfache Textdatei, die im Stammverzeichnis einer Website abgelegt wird. Sie gibt Webcrawlern Anweisungen, welche Bereiche der Website sie durchsuchen dürfen und welche nicht. Diese Datei ist ein wichtiger Bestandteil des Robots Exclusion Protocol, das seit 1994 existiert und von den meisten Suchmaschinen (u.a. von Goggle) respektiert wird.
Welche Keywords gibt es?
Grundlage der technischen SEO ist die Gewährleistung der Crawlbarkeit der URLs durch den Googlebot
Anzahl der Rechtsanwälte in Deutschland 2024 | Statista
DAV-Zukunftsstudie-Langversion.pdf
DAV-Zukunftsstudie-Executive-Summary.pdf
anwalt.de-Insight: Wie sieht der ideale Profiltext aus?
Legal Marketing Stats Lawyers Need to Know | The National Law Rev (natlawreview.com)
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Google+Legal+Services+Study+Sept+2013
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung vom Wettbewerb abheben
Die Zielgruppe Mandant:
- Rechtsgebiet (Arbeutsrecht, Strafrecht, etc.
- Bundesweit oder lokal?
- Manadantenart: Privat- Geschäftskunden, Behörden, NGOs
Situation:
- Gründer, Erfinder, Anleger, Passagiere verspäteter flug, Opfer
- Berufsgruppe (Angestellte, Arbeiter, Unternehmer Automobil)
- Ethnomarketing: türkisch, russisch sprechend
- Gegner: Massenkündigungen, Produkthaftung, Inkasso, Abmahnung, Mieter, Bußgeld, Führerschein
- Schriftstück: Bußgeldbescheid
Keyword Shorttail- Longtail
Bei Google ist die Seite 1 zumeist von Kanzleien mit sehr stark ausgebauter Internetpräsenz, Anwaltsverzeichnissen und lokalen Sucherergebnissen mit Kartenausschnitt belegt. Auch bezahlte Treffer oben und rechts (AdWords) sind heiß umkämpft. Ein Klick bei einer “Anwalt Großstadt Rechtsgebiet”-Suche kann mehrere
Euro kosten.
Mit diesen Short Head Strategien können Sie auch bei begrenztem Budget ganz vorne mitspielen:
Online-Marketing für Rechtsanwälte – Blogging, Social Media und Online-Akquise
10
16 http://www.bitkom.org/de/markt_statistik/64026_70081.aspx.
• Anwaltsverzeichnisse: Richten Sie ein Konto auf 123recht.net, anwalt.de und
anderen Verzeichnissen ein. Werden Sie dort aktiv, veröffentlichen Sie Beiträge
und sammeln Sie Bewertungen. Betreiben Sie die Konten parallel zu Ihrer Webseite und machen Sie Querverlinkungen.
• Lokale Suchergebnisse / Lokale SEO: Richten Sie einen Eintrag bei Google Maps
ein und füllen Sie das Profil inklusive Fotos aus. Beauftragen Sie eine Agentur, die
auf Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO) für den Bereich Google Local spezialisiert ist. Dieser Markt ist, im Gegensatz zu den “einfachen” organischen Suchergebnissen, (noch) nicht so hart umkämpt.
• AdWords / Lokales SEM: Beauftragen Sie eine Agentur für Lokale Google Werbung (Adwords) mit einer lokalen Short Head Kampagne, bspw. “Anwalt” “Ihre
Stadt” “Ihr Rechtsgebiet”.
• Bewertungen / Referenzen: Sie können sich von der Masse nicht nur durch Positionierung sondern auch durch Bewertungen auf Anwaltsseiten wie anwalt.de
oder 123recht.net oder lokalen Verzeichnissen wie Qype, Yelp etc. absetzen
B.2.4. Long Tail Strategie – Decken Sie spezielle Bedürfnisse ab
Mit Long Tail Suchanfragen recherchieren Mandanten konkrete Probleme (“Kündigung wegen Internetsurfen auf der Arbeit”), suchen nach einem Gegner (“Stadtwerke Hannover verklagen”) oder aufgrund eines konkreten Schriftstückes (“Abmahnung Anwalt [Name] wegen Film [Name]”).
Um die Nachfrage nach einem Long Tail Thema zu bedienen, muss Ihr Angebot
möglichst präzise positioniert sein. Hier empfiehlt es sich, die Zielgruppendefinition
genau umzusetzen. Fragen Sie sich, welche Rechtsprobleme Ihre Zielgruppe am
dringendsten beschäftigen.
Anders als bei der Direktsuche nach einem Rechtsanwalt mit einer Short Head Anfrage wollen Nutzer bei Long Tail Anfragen eher Informationen und nicht direkt
einen Anwalt beauftragen. Für Sie heißt das: Es reicht nicht, einen Besucher über
eine Long Tail Anfrage auf Ihre Seite zu leiten. Vielmehr muss Ihr Inhalt dem Besucher die gesuchte Information bieten und die zur Lösung notwendigen Schritte aufzeigen, ohne die konkrete Lösung zu verraten. Nur so kann der Mandant die Einsicht gewinnen, dass er 1.) einen Anwalt für den Fall braucht und 2.) Sie der kompetente Ansprechpartner in der Sache sind.
Nutzen Sie diese Long Tail Strategien:
• News, Ratgeber, Blog: Content is King (Inhalte sind entscheidend). Ein gut geführter und regelmäßig aktualisierter Blog ist der Königsweg, um Besucher aus
dem Long Tail auf seine Seite zu lenken. Artikel können Sie aber nicht nur auf
Ihrer Website, sondern auch auf Rechtsportalen wie 123recht.net veröffentlichen.
So profitieren Sie von der Bekanntheit des Portals und steigern Ihre Reichweite.
Online-Marketing für Rechtsanwälte – Blogging, Social Media und Online-Akquise
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Übrigens: Ihre Beiträge müssen nicht immer nur in Textform abgefasst sein: Videos, Diagramme, Infographiken, eBooks oder PowerPoint-Präsentationen können Ihr Angebot ergänzen.
• Online-Beratung: Portale wie frag-einen-anwalt.de bieten die Möglichkeit, Nutzerfragen gegen Entgelt zu beantworten. Beantwortete Fragen können öffentlich
eingesehen werden, so dass Mandanten mit dem gleichen oder einem ähnlichen
Problem Sie finden und kontaktieren können. Dabei haben Sie einen doppelten
Vertrauensvorsprung: Der Mandant sieht eine “Kostprobe” Ihrer Leistung, eine
positive Bewertung und eine einfache Kontaktmöglichkeit! Bedenken Sie: Im Gegensatz zu reinen Blog-Beiträgen und Artikeln, die lediglich eine Investition Ihrer
Zeit in zukünftige Mandanten darstellen, verdienen Sie bei Online-Beratung Geld
– mit der Beratung selbst sowie mit Folgemandaten.
• Social Media / Foren: Teilen Sie Ihre Beiträge, News und Ratgeber auf Social Media Plattformen und weisen Sie auf beantwortete Nutzerfragen hin. Neben den
gängigen Netzwerken wie Xing, Twitter und Facebook können Sie auch in (Nischen-)Foren aktiv werden. Je nachdem, welche Mandantschaft Sie ansprechen
möchten, können Sie z.B. in Piloten-, Mountainbiker-, Katzen- oder Heimwerkerforen mitdiskutieren.
• AdWords: Wegen der deutlich geringeren Nachfrage pro Keyword sind AdWords
hier deutlich günstiger als im Short Head.
C.1.2. Lokale Ergebnisse
Auch lokale Suchergebnisse sind organisch, so dass auch hier eine Verbesserung des
Rankings über SEO-Techniken erreicht werden kann. Um in den lokalen Suchergebnissen zu erscheinen, müssen Sie ein Profil bei Google Places anlegen
(http://www.google.de/places/). Dieses Profil können Sie dann mit speziell auf lokale
Ergebnisse ausgerichteten SEO-Techniken optimieren.
Folgende Faktoren wirken sich positiv auf Ihr lokales Ranking aus: Bestätigung des
Eintrages durch den Geschäftsinhaber (Option bei Google Places), komplett und zutreffend ausgefülltes Profil, Kundenbewertungen und Verwendung des Profils auf
Webseiten (z.B. durch Einbinden der Karte), Verwendung derselben Adresse und
Telefonnummer auf Ihrer
Youtube FFI_Kanzleimarketing-Trends_2023.pdf
Contentmarketng ebroschüre_Digitaler Erfolg.pdf
t die Kanzleiwebsite erstellt, ist Suchmaschinenmarketing (Search Engine Marketing,
kurz SEM) ein wichtiger Faktor für erfolgreiches Onlinemarketing. Denn gerade nach
einer Kanzleigründung muss der Markt erfahren, dass es die Kanzlei gibt und was Sie
anbietet. SEM ist dann der richtige Weg,
diese Informationen in den Markt zu bringen. Je nach Mittel der Wahl funktioniert
das mittel- bis langfristig (Search Engine
Optimization, kurz SEO) oder sehr kurzfristig (Search Engine Advertising, kurz SEA).
Detaillierte Erklärungen der Beg
backlinks Fünf Wege, wie Sie Backlinks mit hoher Qualität erhalten (kanzleimarketing.de)
Neben Backlinks über die Veröfentlichung von Beiträgen (Content-Marketing)
sind auch Einträge in Branchenverzeichnissen, Stadt-Portalen etc. hilfreich für das
Link-Building, wenn die Einträge mit einem
Link auf die eigene Website verbunden
sind. Nicht zu unterschätzen sind hier auch
Zusammenschlüsse von Anwältinnen bzw.
Anwälten zur Bündelung von Ressourcen
(wie z. B. die Rückverlinkung auf die einzelnen Kanzleiwebsites im Anwaltsverein mit
dem Anwaltssuchdienst oder Insolvenzanwalt e.V.) und die Möglichkeit, als sog. Vertragsanwältin bzw. anwalt bei Versicherern,
Prozessfnanzierern oder dem ADAC mit
Rückverlinkung dargestellt zu werden.
Anwaltssuchdienste und Rechtsportale etablieren sich immer mehr im Internet. Aber
welche Angebote gibt es und welche Rolle
spielen diese Dienstleister im Onlinemarketing?
Klassische Anwaltssuchdienste wie
anwalt.de2
bieten mit einem individuellen
Anwaltsprofl auf deren Website die Möglichkeit, mit wenig Aufwand und ohne technisches Know-how eine Mini-Internetpräsenz anzulegen. Dort kann man die Kanzlei
i.d.R. mit Fotos, Texten und Fachbeiträgen
etc. präsentieren und auf die eigene Kanzleiwebsite verlinken. Die Möglichkeiten, sich
individuell zu präsentieren, unterscheiden
sich nach Anbieter und Proflart. Die Individualisierbarkeit der Profle ist allerdings ein
wichtiges Entscheidungskriterium: Je mehr
Sie gestalten (lassen) können, desto interessanter ist ein Suchdienstprofl. Nimmt man
sich Zeit bei der Erstellung, sind die Kosten
für ein Profl von durchschnittlich 30 bis 50
EUR netto im Monat gut investiert.
Mit einem Profl bei einem klassischen Anwaltssuchdienst proftieren Sie mit Ihrem
Profl oder Rechtsbeiträgen auf der Internetseite des Anbieters3
von der Suchmaschinenoptimierung des Suchdienstes. Ihr
Profl bzw. Ihre Rechtstipps sind bestenfalls
bei Google sichtbar, weil der Anwaltssuchdienst gute SEO-Arbeit geleistet hat. Bei
Rechtsmarktplätzen steht der direkte
Vertrieb von Beratungsleistungen im Fokus: als Beratungspakete zum Festpreis
(„Rechtsprodukte“, z. B. jurato.de) oder
durch Vermittlung von Beratungsanfragen (z. B. advocado.de). Hier steht nicht
die Anwältin bzw. der Anwalt als Berater
im Fokus, sondern Preis und Angebot. Last
but not least sind sog. Rechtsportale bzw.
-plattformen (z. B. 123recht.net) teilweise eine sinnvolle Akquise-Möglichkeit. Das
Prinzip ist ein wenig „Hilfe zur Selbsthilfe“
für Ratsuchende. Für Anwältinnen und Anwälte ohne festen Mandantenstamm ist das
dennoch interessant. Denn natürlich stillen
öfentliche Antworten im Netz Beratungsbedarf. Aber kommt es im gleichen Fall zu
einer echten Konfrontation (mit Vermieter
etc.), ist die Anwältin bzw. der Anwalt, die/
der zuvor die Frage beantwortet hat, nur
einen Klick entfernt.
FAZIT: SEO wirkt sich langfristig auf
die Sichtbarkeit bei Google & Co. aus,
SEA sehr kurzfristig. Beide Methoden
sollten aber Teil einer guten Onlinemarketing-Strategie sein und dann von Agenturen betreut werden, die sich auch fachlich mit den zu bewerbenden Inhalten
auskennen.
WELCHE ROLLE SPIELEN
ANWALTSSUCHDIENSTE
UND BERATUNGSPLATTFORMEN?
3.4
2 Anwalt.de war und ist der Marktführer der klassischen Suchdienste, baut aber zum Zeitpunkt der Veröfentlichung dieses
MkG-Spezials sein Geschäftsmodell nachhaltig um in Richtung Direktvermarktung von Rechtsberatung. Einen Überblick über
Suchdienste etc. fnden Sie auch im Kanzleimarketing-Verzeichnis 2019, das hier zum Gratis-Download erhältlich ist.
3 Quasi-Blogbeiträge, die über die Website des Suchdienstes veröfentlicht werden.
FAZIT: Profle bei Anwaltssuchdiensten
sind gerade im Privatmandanten-Bereich
ein Must-Have für junge Kanzleien. Ein
Profl buchen reicht aber nicht! Zwar kümmert sich der Anbieter um die technische
Umsetzung und z. T. um die inhaltliche
Befüllung des Profls. Am Ende des Tages
müssen Sie Ihr Profl aber selbst individuell
gestalten, damit es für Sie „arbeitet“.
1. Strategie
„Wir machen alles“ ist die öffentliche Kapitulation vor Strategie und Spezialisierung! Wer
möglichst viele Rechtsgebiete aufzählt, verwässert seine Kompetenzen. Achtung:
Vertrauen bricht ein, bevor es entstehen konnte!
Akquisestarke Anwalts-Webseiten: Katastrophen und Tipps
Katastrophen und Tipps für
3
2. Orientierung
Die inhaltliche Orientierung „auf einen Blick“ fehlt: Wer? Macht was? Wo? Welche
Spezialisierung? Unklare Navigation, versteckte Kontaktdaten, komplizierte
Anfrageformulare, fehlende Such-Buttons sowie verschwurmelte Kosteninformationen
(„Wir rechnen in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab“) ärgern jeden
Probleminhaber!
3. Aktion
Die Seite ist „statisch“. Sie wird nicht wöchentlich verändert, erweitert – und der
Besucher darf nicht selbst mitmachen: Er kann keine Aufsätze, Blogbeiträge oder
Urteile lesen, keine Filme sehen, keine Checklisten downloaden, kein Buch bestellen. Er
kann nichts schriftlich kommentieren.
4. Technik
Sie sind nicht „responsive“ (kaum lesbar auf I-Pad oder I-Phone) und schließen daher
76% aller Internetnutzer tendenziell aus, sie werden durch Suchmaschinen nicht
dominant gefunden, obwohl sie schon 13 Jahre am Markt sind oder können durch den
Betreiber nicht selbst verändert werden. Alles unnötig teuer!
5. Erster Eindruck
Sie sind visuell abschreckend, wirken billig, ängstlich und altmodisch: Wortwüsten,
Blocksatz, kleine Schrift, fünf unterschiedliche Schriftgrößen. Zu wenige Fotos, diese
klein, schlecht, in die Ecke geklemmt oder aussagefern („Sieben graue Herren im
Treppenhaus“), zu viele Farben und Symbole (Pfeile, Striche, Klammern). Rahmen,
Schattierungen und Animationen (fliegende Buchstaben bilden Worte) sind
selbstverliebte HTML-Designerspielereien der 90er Jahre, die die Ladezeiten erhöhen.
6. Sprache:
Anwälte schreiben für Juristen: möglichst juristisch, kompliziert und unkonkret. Sie
signalisieren dadurch: Hier geht es nicht um den Mandantenbedarf. Fatal!
7. Links
Selten führen interne Links zu anderen Seiten, Erklärungen, Filmen, Aufsätzen,
Anfrageformularen. Oft führen links ins Nirwana.
8. Abmahnungen
Abmahngefahr allerorten: Im Impressum fehlen Fotolizenzen, Aufsichtsgremium, link zu
berufsrechtlichen Regelungen (BRAK), Haftpflichtversicherung und USt.Nummer, eine
MAP24 Anfahrtskizze wird als PDF eingestellt (link ist dagegen erlaubt), DatenschutzRubrik ist lückenhaft (besonders bei Cookies und Google analytics) oder fehlt ganz.
9. Versprechen
Die Rubrik „Aktuelles“ verzeichnet das letzte Seminar im Juli 2013, die Rubrik
„Seminare“ frustriert durch „Die Seite wird gerade aufgebaut“, die Rubrik „Über
mich“ betreibt peinliche Vergangenheitsbewältigung („… und machte den
Realschulabschluss 1987…“), die Rubrik „Mitarbeiter gesucht“ meldet „keine freie
Stelle“, und vollmundige Floskeln versprechen, was schon beim ersten Anruf nicht
gehalten wird („Wir sind an Ihrer Seite“)
10. Nutzenargumentation
Anwälte informieren gern über das, was sie bieten und nie über das, was dies dem
Mandanten nützt. Der Mandant möchte erkennen, dass er mit Hilfe des Anwalts einen
„kostenbewussten Sozialplan erstellen“ kann. Dass der Anwalt „Arbeitsrecht macht“,
weiß der Mandant ja längst.
1. Gebot: Ohne Kanzlei-Strategie keine erfolgreiche KanzleiWebseite!
Bevor Sie loslegen: Wer sollen Ihre Mandanten zukünftig sein?
Früher suchten Mandanten ihren Anwalt aus, heute ist das umgekehrt! Anwaltszahlen
steigen, Mandantenzahlen nicht. Da ist Umdenken gefragt.
Oft fehlt Anwälten der Mut, künftige Mandantenkreise nach Branchen oder
Rechtsgebiet zu „segmentieren“.
Ihre Furcht: Umsätze brechen ein, bisherige Mandantschaft ist gekränkt, man selbst fühlt
sich eher wie ein kühler Unternehmer und nicht mehr wie ein fürsorglicher „Helfer“.
Alles zunächst berechtigt! Wirtschaftliches Überleben und Verantwortung für
Arbeitsplätze gelingen jedoch nur durch nachhaltige strategische Positionierungen am
Markt.
Definieren Sie also möglichst konkret: Meine Mandanten sind Privatpersonen im Umkreis
von 80 km um meine Kanzlei mit Rechtsproblemen im Verkehrs- und Strafrecht.
Beschränken Sie sich dabei auf Rechtsgebiete, die Sie mögen (!), in denen Sie publiziert
haben, gut oder bereits bekannt sind, einen Fachanwaltstitel haben oder anstreben –
und in denen Ihr Kanzlei-Kollege gut ist.
Delegieren Sie Anfragen in allen weiteren Prozessfächern an einen Kollegen, der
dasselbe wie Sie – in den anderen Fächern – anstrebt und der verkehrs- und
strafrechtliche Anfragen im Gegenzug an Sie abgibt!
Grundregeln:
• Je schmaler das Portfolio, desto einfacher das Marketing!
• Je lokaler begrenzt die Akquise, desto breiter das Portfolio.
• Je breiter der Akquiseradius, desto schmaler das Portfolio.
2. Gebot: Wer Ihre Leistung sucht, muss Ihre Webseite finden.
Wer Ihren Namen schon gehört oder gelesen hat, gibt den zuerst ein, zusammen mit
Ihrem Berufstitel und Ihrem Ort, meist ohne Problembeschreibung.
Er findet Sie (hoffentlich) sofort an Position 1 auf Seite 1 der „organischen Treffer“ in der
Suchmaschine.1
Unbekannte Sucher dagegen, die nicht Ihren (Kanzlei-) Namen kennen, geben
Suchbegriffe meistens in folgender Reihenfolge in eine Suchmaschine ein2:
• Problem – (Fach-)Anwalt – Rechtsgebiet oder
• (Fach-)Anwalt – Rechtsgebiet – Problem
Bei Prozessfächern wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht,
Erbrecht oder Sozialrecht kommt wegen der natürlichen lokalen Begrenzung auf
Gerichtsbezirke in der Regel der Wohnort des Mandanten (bzw. der nächstgrößere Ort)
als Suchbegriff hinzu:
• Problem – (Fach-)Anwalt – Rechtsgebiet – Ort oder
• Ort – Problem – (Fach-)Anwalt – Rechtsgebiet –
Wenn Mandanten lokal unbegrenzt agieren (Sportrecht, Gesellschaftsrecht,
Transportrecht), werden sie statt des Ortes mehrere Spezifizierungen des Problems
1 Dies wurde im Februar 2016 durch Google selbst erneut erschwert: Seitdem sind vier gekaufte Treffer oberhalb der
organischen Treffer sichtbar; bis dahin drei. Suchmaschinen wollen natürlich Geld verdienen.
2 Ergebnis hunderter von Mandantenbefragungen in „meinen“ Kanzleien
5
eingeben. 3
• (Fach-)Anwalt – Rechtsgebiet – Problem – Problem (Untergruppe) – Problem
(Untergruppe)
3. Gebot: Der Ziel-Mandant bestimmt den inhaltlichen Aufbau der
Seite.
Wenn Sie wissen, wie Ihr zukünftiger Mandant tickt, können Sie ihn durch „keywords“auf
Ihre Seite bringen:
Sie bieten Verkehrsrecht an in einer Stadt mit 54000 Einwohnern? Dann wissen Sie:
Zukünftige Mandanten mit einem verkehrsrechtlichen Problem werden eine der etwa
30 unter Nichtjuristen bekannten verkehrsrechtlich relevanten Vokabeln eingeben
(Rotlichtverstoß bzw. „Rote-Ampel-überfahren, Führerschein weg, Auffahrunfall,
Fahrerflucht, Punkte in Flensburg, etc.), um Ihre Leistung zu finden. Diese Wörter werden
kombiniert werden mit den weiteren Wörtern „Rechtsanwalt“ und „Verkehrsrecht“
sowie mit der Kategorie „Ort“.
Hieraus folgt, dass Ihre Seite jedes der 30 potenziellen Suchwörter dominant behandeln
muss:
Jedes dieser in einem brainstorming ermittelten inhaltlich dominanten Suchwörter
(„keywords“) muss sich in Seiten-Überschriften, vielfach variiert im Inhalt selbst und vor
allem in den permalinks finden.
Alle Suchwörter müssen untereinander verlinkt sein.
Das dominanteste der Suchwörter („Verkehrsrecht“) ist dabei Teil der Haupt-Überschrift
auf der Startseite!
4. Gebot: Zur Kompetenzpräsentation verwenden Sie viele nützliche
Unterseiten.
Sie sind Fachanwalt für IT-Recht in einer größeren Stadt, in fester Kooperation mit einem
Gesellschafts- und Steuerrechtler?
Dann haben Sie unter dem Hauptmenüpunkt „IT-Recht“ vermutlich mehrere
Unterseiten4.
Titelwörter dienen Ihnen nur, wenn der Mandant sie kennt und selbst im Alltag
verwendet (denn sonst gibt er sie nicht bei der Suche ein)5:
• Lizenz- und Vertriebsverträge
• Individualsoftware
• Service-Level-Agreements
• Cloud Computing
• Software-Escrow
• Domainrecht
• E-Commerce
• Haftung im Internet
• Filesharing
• Datenschutz
Jede dieser Unter-Seiten enthält bewusst kurze Ausführungen über den Nutzen der
Rechtsberatung in jedem dieser Gebiete für den Leser.
Auf jeder Seite sind mehrere Links zu verwandten Bereichen, zu Aufsätzen, Filmen, einer
Vortragsveranstaltung oder einem Blog-Beitrag.
Dies erhöht die Verweildauer (sprich: das „Vertrauen in Unbekannte Rechtsberater“)
3 Bitte beachten Sie, dass solche Mandanten in der Regel Anwaltserfahrung haben, ihren eigenen Anwalt beschäftigen
und im Internet nach Zweitmeinungen oder Aufstockung ihres „Anwaltspools“ suchen! Eine großartige Chance für
Probemandate und „Fuß in die Tür“
4 In „Visitenkartenwebseiten“ sind diese Unterpunkte ohne Link Bestandteil einer Liste auf der Startseite.
5 ACHTUNG! Willkürliche Listung durch eine Nicht-Juristin! Besser machen!
6
erheblich.
Auf jeder Seite finden sich ein Kontaktformular sowie eine Kommentarmöglichkeit,
beide mit Spamschutz6, so dass jeder Leser sofort seine Frage loswird.
5. Gebot: Transportieren Sie Inhalte auf mehreren Kanälen!
Glossare, Blogs, Seitenbeschreibungen, permalinks und Menü-Unterseiten: Text hat
viele Transportmittel! Strategisch aufgebaute Webseiten mit Akquiseziel in die Zeitzone
Zukunft wollen unbekannte Sucher anziehen, die nicht den Anwaltsnamen (und oft
auch nicht dessen Ort) kennen.
• Glossar: Ein Glossar besteht aus alphabetisch gelisteten Begriffen mit
Kurzdefinitionen vieler relevanter (d.h. durch den unbekannten Sucher
eingegebenen) Suchwörter. Jedes Suchwort hat eine eigene Seite. Im
Medizinrecht suchen z.B. Opfer eines Arztfehlers gewöhnlich nach „Fachanwalt
– Medizinrecht – medizinisches Problem (letzteres übrigens oft in Arztsprache, da
sie die inzwischen kennen!)“ und erzielen zuverlässige Suchmaschinentreffer
durch ein Glossar. In lila sehen Sie die Suchbegriffe (darunter den
Glossarbegriff)7
, in grün den Permalink und in schwarz die Seitenbeschreibung
mit der Kurzbeschreibung:
• Permalinks sind der „Elektronische Personalausweis“ (der „Seitentitel“) jeder Seite
und Unterseite.
Bei jedem Google Treffer sind Permalinks grün dargestellt. Ihr Inhalt wird
dominant von Google eingelesen8 und ist mit verantwortlich für das
„ranking“ Ihrer Kanzlei.
Schlagen Sie eine beliebige Seite Ihrer eigenen Webseite auf; den Permalink
sehen Sie oben in der Eingabezeile.
Eine Seite mit dem Titel „Mandanteninfo“ wird in einer herkömmlichen
„Visitenkartenseite“ den Permalink www.xxx-rechtsanwälte.de/ mandanteninfo
haben.9 In einer für Suchmaschinen optimierten Seite enthält der Permalink
einige zusätzliche Begriffe, die NICHT auf „Mandanteninfo“ direkt zielen.
So heißt etwa die Rubrik „Mandanteninfo“ in einer Seite von Medizinrechtlern
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/mandant-arztfehler-aerztepfuschbehandlungsfehler-medizinrecht/.
• Seitenbeschreibungen sind bei einem Google Treffer in schwarz dargestellt. 175
Zeichen10 incl. Leerzeichen können Sie bei wordpress-Seiten selbst eintragen, um
das Weentliche einer Seite bei einem Google Treffer vor Öffnung der Seite lesbar
zu machen.
6. Gebot: Ihre Startseite ist sexy und informativ.
6 Spamkommentare sollte kein Webseitenbetreiber ertragen müssen; sog. „plug-ins“ sind dagegen äußerst effizient.
7 Sie können in einer wordpress Seite für jede Textart selber einstellen, von welchen Begriffen bei einem Google-Treffer
der Hauptsuchbegriff „Achillessehne“ umgeben sein soll. Sinnvoll: Jene Begriffe umgeben ihn, die der Sucher eingibt.
8 In einer für den User absichtlich intransparenten Weise ändert Google seine Suchparameter beständig. Aus diesem
technischen Grund erheben viele hier getroffene Aussagen keinerlei Anspruch auf jahrelange Gültigkeit.
9 Uralte HTML Seiten haben nach dem „ / “ sogar nur kryptische Zeichen und Zahlen
10 Neuerung seit März 2016: Seitenbeschreibungen enthielten zuvor lediglich 156 Zeichen incl. Leerzeichen.
7
Zukünftige Mandanten sind ungeduldig und oft frustriert. Sie brauchen in wenigen
Sekunden auf der Sach- und auf der Beziehungsebene sofortige Information über alles,
was ihnen nützt:
• Fachinformation („Was schaffe ich durch die?“)
• Vertrauen („Begreifen die meine Situation?“)
Wie schaffen Sie das?
a. Ersetzen Sie Versprechen durch Nutzenargumentation:
Die Startseite ist Ihr Entrée. Sagen Sie dem Mandanten, was ihm nützen wird und nicht,
was Sie alles können!
Der Mandant will gewiss nicht lesen, dass Sie „Arbeitsrecht machen“ (das weiß er
längst!), sondern dass er mit Ihrer Hilfe „erfolgreich Abfindung verhandeln“ oder
„ressourcenschonend einen Sozialplan erstellen“ kann.
Erstellen Sie eine knappe Liste mit dem Nutzen, den Sie konkret bieten.
Jeder Nutzen führt als link zu einer Spezialseite, zu einer Checkliste („Die 10 Todsünden
in Ihren AGB’s“ oder „Ihr Verhalten bei einer Polizeikontrolle“) oder einem Glossar mit
Details.
b. Ersetzen Sie Leerfloskeln und „Begrüßungstexte“!
„Wir sind für Sie da“ ist spätestens eine Lüge, wenn um 17.10 Uhr Ihr Anrufbeantworter
angeht, eine unwirsche Telefonsekretärin den Mandanten frustriert oder wenn Sie selbst
eilig, arrogant, unverständlich oder schnörkelhaft wirken.
Erfolgreich sind dagegen knappe Eckdaten in einer knappen, mehrfach verlinkten Liste,
stets begleitet von Kontaktdaten und Anfrageformular.
• „Unsere Mandanten:
Patienten, die einen Arztfehler (verlinkt zur Seite
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/aerztepfusch-arztfehler-groberbehandlungsfehler/) bemerkt haben oder vermuten.“
• Unsere Gegner:
(verlinkt zur Unterseite http://fachanwaeltemedizinrecht.de/aerztepfuscharztfehler-behandlungsfehler-gegnerliste/): Krankenhäuser, Ärzte und
Pflegeeinrichtungen
• Wir:
Fachanwälte für das Medizinrecht – seit 19 Jahren auf Patientenseite! Wir prüfen
Ihre Schadenersatz- (verlinkt zur Unterseite
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/fachanwalt-medizinrechtschadenersatz-bundesweit/) oder Schmerzensgeld-(verlinkt zur Unterseite
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/schmerzensgeld/) Ansprüche.
• Kontaktieren Sie uns hier:
e-mail, Telefonnummer
Schildern Sie hier unverbindlich Ihren Fall:
Anfrageformular
c. Bringen Sie keywords bereits in die Hauptüberschrift!
Die folgende Überschrift enthält acht (!) Suchwörter, die der neue Mandant eingeben
könnte, um Sie zu finden, wenn er nicht Ihren Namen kennt.
• Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis, Arbeitsvertrag?
• Michael M. Brinkerlein – Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Duisburg
Die sog. H1 Überschrift wird dominant von Google eingelesen. Tragen Sie dafür Sorge,
dass diese und andere keywörter in immer anderen Zusammenhängen in Ihrer Seite
auftauchen, ohne dass sich die Sätze gleichen oder ähneln!
Die vom Laien bei der Google-Suche verwendeten inhaltlichen Wörter sind dabei
8
dominanter positioniert als der Name des Anwalts, sofern Sie neue Mandanten
gewinnen wollen.
d.
7. Gebot: „Meet the need“ – Treffen Sie Sprache und Bedarf des
Mandanten!
„Kurz, konkret, präzise“, und das aus Mandantensicht! Das wird Anwälten nicht grad in
die Wiege gelegt – und ist doch unerlässlich!
Trauen Sie sich. Schreiben Sie kurze Sätze. Knappe Listen. Alle Hauptsachen in
Hauptsätze. Relativieren Sie nichts. Schreiben Sie im Aktiv. Meiden Sie Hilfsverben.
Verlinken Sie alle Suchwörter!
Spezifizieren und quantifizieren Sie wahrheitsgemäß. Alle unterstrichenen Wörter führen
zu Erläuterungen.
• Aus der für den Laien unbegreiflichen „Ordnungswidrigkeit wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung“ wird das „Bußgeld wegen zu schnellen
Fahrens“,
• Aus dem kryptischen „Wir machen Wohnungseigentumsrecht“ wird: Wir
bereiten Ihre Eigentümerversammlungen vor oder „Wir prüfen Ihre
Teilungserklärungen.“
• „Wir sind seit Jahren im Arbeitsrecht tätig“ wird zu „Mittelständische
Unternehmer sind seit 13 Jahren unsere Mandanten. Wir begleiten sie durch das
Minenfeld der Umstrukturierungen.
• Aus „Wir begleiten Ihre Unternehmensübergabe“ wird: „Wir informieren über
typische Gestaltungsmöglichkeiten bei der Neuordnung Ihrer
Geschäftsbereiche. Wir klären rechtzeitig alle Steuerfragen und Möglichkeiten
der Unternehmensübergabe und gestalten Ihre Sozialpläne nachhaltig.“
• Verwenden Sie Perspektivwechsel, wenn Sie Ihre Leistungen skizzieren „Unsere
Mandanten vertrauen auf unsere X, Y und Z.“ Dadurch vermeiden Sie
Angeberei und zu große Schüchternheit.
8. Gebot: Ihre Kosten sind transparent.
Wer sein Problem zum Anwalt trägt, will wissen, was die Problemlösung kostet. Je klarer
Sie das auf Ihrer Seite sagen, desto mehr Vorteile haben Sie:
• Orientierung: Der Interessent ist orientiert, verringert seine Kontaktfurcht und hat
beim Erstgespräch zum Honorarpunkt keine Einwände.
• Kompetenz: Sie wirken fair, kompetent und berechenbar bei der Gegenleistung.
Dasselbe wird Ihnen auch bei Ihrer Leistung unterstellt. Besonders, wenn Sie
erwähnen, dass selbst telefonische Rechtsauskünfte immer kostenpflichtig sind,
erhöhen Sie – übrigens auch für Sie selbst – den „inneren Wert“ Ihrer mühsam
erlangten Kompetenz.
• Segmentierung: Sie können Mandanten segmentieren: Wer Ihren Preis nicht
zahlen möchte, bleibt weg.
• Alleinstellung: Je mehr Zahlen Sie nennen, desto eher stechen Sie aus der
Mitbewerbergruppe heraus. Ihre Mitbewerber vermeiden diesen Punkt ganz
oder „schwurmeln“ sich durch.
• Vertrauen: Sie geben die Regeln Ihres Hauses vor. Viele Mandanten benötigen
Struktur und Verlässlichkeit. Sie reagieren positiv auf klare Ansagen,
laientaugliche Erläuterungen und strukturierte Botschaften.
Ein gelungenes Beispiel in Form von den „10 häufigsten Fragen“ finden Sie bei
http://neuerburg-peters.de/fachanwalt-sachsen-chemnitz-kosten/
9
9. Gebot: Bloggen Sie!
Der „Blog“ ist ein Tagebuch im Internet. Er hält Ihre Seite mit wenig Aufwand aktuell,
frisch und lesenswert: Sie kommentieren neue Urteile, melden lustige Begebenheiten
und Rechtsvorschriften, kündigen Seminare an, weisen auf Artikel hin und verlinken zu
Kommentaren zu diesen Artikeln,
Ein Blog ist manchmal nur 2 Zeilen lang, wenn er nur ein Foto kommentiert und
manchmal 30 Zeilen lang, wenn er Folgen eines BGH Urteils für Ihre Zielmandantschaft
auflistet.
Alle Blogbeiträge können Sie direkt oder indirekt zu „Neuen Medien“ verlinken. Haben
Sie eine Geschäftsseite bei facebook? Auf dieser sollte jeder Ihrer Blogbeiträge
erscheinen, damit er „geteilt“ und kommentiert werden kann.
Auf diese Weise schaffen Sie eine Radius-Präsenz in mehreren Medien zeitgleich.
Aus jedem Aufsatz, den Sie für den „Handwerker“ schreiben, aus jeden Vortrag, den Sie
bei „Pro Familia“ halten und aus jedem Ihrer Urteilskommentare für das „Biker-Magazin“
können Sie 4 – 5 Blogbeiträge generieren. Sie machen also eine aufwändige Arbeit
einmal und zersplitten diese in viele Häppchen.
Bloggen verschafft Ihnen spürbare Vorteile bei der Suchmaschinen (SEO) – Optimierung
Ihrer Seite: Jeder neue Blog hat eine neue Seite, dadurch neue permalinks und
keywords – und dadurch neue Themen, unter denen Ihre Seite gefunden wird.
Sogar wenn Sie in lokal umkämpften Prozessfächern (Miet-, Arbeits-, Sozial-, Verkehrsoder Familienrecht) regelmäßig etwa 2x in der Woche über Monate bloggen, honoriert
Google diese ständige Bewegung und platziert Ihre Webseite weiter vorn!
Besonders sinnvoll: Besetzen Sie eine Nische durch Ihren Blog (Fantasietitel:
„Motorradrecht für mich und Mike“).
In vielen Kanzleien übernehmen die Assistentinnen das Bloggen; der Anwalt schaut nur
noch auf Rechtsfehler.
P.S.: Technisch ist ein Blog, der auf WordPress basiert, auch in HTML oder Typo 3 Seiten
integrierbar; das ist allerdings aufwändig.
10. Gebot: Bieten Sie direkten Service:
Hier kommen noch ein paar kleine Tipps mit großer Service-Wirkung.
• Kontakt:
Kontaktbutton, Telefonnummer und direkter Anfrage-Link zur Kanzlei-mail Adresse
müssen von überall her ohne Zwischenstation sichtbar / erreichbar sein.
• Checklisten
Sie geben etwas, lange bevor der Mandant bei Ihnen anheuert: Bieten Sie kostenlos
herunterzuladende Checklisten – und geben Sie ihnen coole Namen: 6 klassische
Fallstricke bei der Trennung, die 10 Gebote des Umgangs mit der Polizei im
Ermittlungsverfahren, 12 x erstaunliches Wissen über das Testament, 8 Tipps zur X, Das
1×1 der Wohnungsübergabe, Anleitung in 6 Schritten zur selbständigen Beschwerde
über Ihre Telefonrechnung etc.
• Fotos
Eigene Fotos: alle Anwälte strukturell gleich (schwarz-weiß, bei der Arbeit und vor
einem Fenster). Teamphotos sehen oft so gestellt aus wie sie eben sind. Neben jedem
Anwalts-Foto platzieren Sie Kompetenzen, Titel, Arbeitsmotto, ggfs. Hobby und vor
allem Namen, e-mail-adresse und Telefonnummer Ihrer Assistentin. In guten
Webseiten hat Ihre Assistentin eine eigene Seite und wird dadurch aufgewertet!
• Fremdfotos
Die Lizenzen von Fotoagenturen oder anderen Bild-Lieferanten müssen mit
Rechteinhaber im Impressum stehen! Eine einheitliche Motiv- und Farbsprache
bewirkt einen starken visuellen Sog Ihrer Seite; man kann sich kaum entziehen. Das
gelingt, wenn Sie Fotos aus derselben inhaltlichen Familie kaufen: Jede Seite ist
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bebildert mit einem unterschiedlichen Taktik-Spiel: Mühle, Dame, Schach, Skat,
Mikado, wenn Sie Ihre Taktik hervorheben wollen. Die Farbe aller Fotos entspricht
dabei Ihrer Logo- und Überschriftenfarbe. Alles ist aus einem Guss.
• Newsletter bestellen
Gerade Nicht-Mandanten erhalten diese große Möglichkeit, mit Ihnen in Kontakt zu
bleiben. Beachten Sie, dass Sie gegen UWG verstoßen, wenn Sie ohne schriftliche
Einwilligung mails an Nichtmandanten versenden. Daher ist das schriftliche
Kontaktformular mit Freigabe hier unausweichlich!
• Urteilsservice
Mandanten finden Urteile nur wichtig, wenn sich durch sie etwas für sie ändert.
Schildern Sie im Detail, was das ist. Bloggen Sie darüber. Bei wegweisenden Urteilen
kommen Vorträge, Artikel, Videos dazu sofort auf Ihre Startseite!
• Referenzen / Mandantenkommentare
Animieren Sie Ihre Mandanten, in Ihr Gästebuch zu schreiben, Ihre Artikel zu
kommentieren und vor allem in Bewertungsportalen über Sie zu berichten! Fragen
Sie sie, ob Sie das Mandat öffentlich benennen dürfen und lassen Sie sich das
schriftlich bestätigen.
• Gegner
Wer im Medizinrecht über deine große Gegnerliste verfügt und diese auch
veröffentlicht, ist ganz weit vorn aus der Sicht des Ratsuchenden. Ein
Vertrauensvorschuss ist daraus die Folge.
Beispiel: http://fachanwaeltemedizinrecht.de/aerztepfusch-arztfehlerbehandlungsfehler-gegnerliste/
Anwälte und Suchmaschinen lieben Inhalte. Daher stellt das Marketing
über den Inhalt (Content Marketing) für Anwälte eine ehrliche Methode dar,
Mandanten zu informieren, zu gewinnen und zu halten – Weiterempfehlung
inklusive! Anwälte können Inhalte erfolgreich transportieren durch Newsletter, Aufsätze in Fachzeitschriften, kurze Kolumnen in Lokalzeitungen,
Vorträge oder inhouse beim Mandanten selbst, informative Blogs, Präsenz
in den sozialen Medien und vor allem durch die eigene Webseite. Was Sie
bei Letzterem berücksichtigen sollten , erläutert der folgende Beitrag. |
So werden Rechtsanwältinnen in der Google-Suche
benachteiligt
Sucht man via Google nach „Rechtsanwältin“ und fügt das in Frage kommende Fachgebiet hinzu (z. B.
„rechtsanwältin arbeitsrecht“), tauchen in den Resultaten meist überproportional viele
Rechtsanwälte auf. Teilweise werden die Websites von Anwältinnen sogar regelrecht auf die
hinteren Plätze verdrängt. Verantwortlich für diese Ungleichbehandlung ist der Algorithmus der USamerikanischen Suchmaschine, der sich im deutschen Zielmarkt des Konzerns mit gendergerechter
Sprache schwertut. Aber auch die User tragen mit dazu bei, dass Google in diesem Punkt nicht auf
der Höhe der Zeit ist. In der Folge entstehen daraus potenzielle Wettbewerbsnachteile für in
Deutschland tätige Rechtsanwältinnen.
Wer in Deutschland eine Rechtsanwältin und/oder einen Rechtsanwalt sucht, für den ist das Internet
die Recherchequelle Nummer eins. Darauf deutet eine Anfang 2021 durchgeführte Umfrage unter
rund 4.000 Newsletter-Abonnenten des Legal-Tech-Portals anwalt.de hin. So bemühen zwei von drei
der darin befragten Privatpersonen bei der Suche nach einer Kanzlei zunächst einmal Google & Co.
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Online-Mandatsakquise damit von großer
Bedeutung – und mithin die Performance ihrer Websites beim Suchmaschinenprimus Google.
Dort möglichst weit oben im Suchergebnis zu landen, ist Aufgabe der Suchmaschinenoptimierung
(SEO). Zumal die Klickwahrscheinlichkeit auf Googles erster Suchergebnisseite nach unten hin stark
abnimmt, wie eine Analyse des SEO-Spezialisten SISTRIX zeigt: Während 28,5 Prozent der Suchenden
das erstplatzierte Suchergebnis anklicken (und die ersten drei Treffer zusammen auf deutlich mehr
als 50 Prozent kommen), entfallen auf den zehnten Platz nur noch 2,5 Prozent aller Klicks.
Heißt hier: Die Häufigkeit via Web generierter Mandatsanfragen und somit das wirtschaftliche
Gedeihen vieler Kanzleien steht und fällt mit dem Ranking ihrer Websites.
Googles Problem mit dem generischen Maskulinum
In Deutschland tätigen Anwältinnen macht es Google allerdings vergleichsweise schwer. Denn wenn
es ums Gendern geht, hinkt der Global Player aus dem kalifornischen Mountain View auf dem
hiesigen, für ihn höchst bedeutsamen Zielmarkt noch spür- und messbar hinterher.
So nutzt Google nur scheinbar das generische Maskulinum „Anwalt“. In der Folge werden
Anwältinnen weder bei der Sucheingabe noch in den Suchresultaten gleichwertig behandelt.
Ein Problem, das sich in englischsprachigen Märkten in dieser Form nicht stellt.
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Hierzulande indes zieht der Algorithmus der US-amerikanischen Suchmaschine einen potenziellen
Wettbewerbsnachteil für Rechtsanwältinnen nach sich: In den Suchergebnissen sind sie für
gewöhnlich – ebenso wie Vertreterinnen anderer Berufsgruppen – signifikant unterrepräsentiert.
Diese Ungleichbehandlung offenbart sich etwa auch bei den „Verwandten Suchanfragen“, wie die
beiden nachfolgenden Screenshots exemplarisch zeigen.
Auch bei gezielter Suche verwässerte Ergebnisse
„Unsere SEO-Abteilung hat zu diesem Thema umfangreiche Recherchen durchgeführt“, sagt
Johannes Dultz, Mitgründer und Geschäftsführer des auf Online-Anwaltsmarketing spezialisierten
Start-ups Jurebus. „Diese haben unter anderem ergeben, dass bei Google selbst dann
überproportional viele Websites von Rechtsanwälten auftauchen, wenn User gezielt nach
Rechtsanwältinnen suchen. Teils werden diese sogar von den vorderen Plätzen verdrängt.“
Nun gibt es zwar mehr Rechtsanwälte als Rechtsanwältinnen, aber das rechtfertigt aus Dultz’ Sicht
keineswegs eine derart unausgewogene Wiedergabe im Suchergebnis.
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Wie Google in diesem Zusammenhang tickt, zeigt sich beispielsweise an Rückfragen wie „Meintest
du: fachanwalt …“ –, obwohl zuvor „fachanwältin“ in die Suchmaske eingetippt wurde (s. u.).
Verantwortlich dafür ist die unter anderem auf Machine Learning basierende, also selbstlernende
Künstliche Intelligenz (KI) der Suchmaschine.
Suchverhalten spielt ebenfalls eine Rolle
„Google verfolgt hiermit sicherlich keine böse Absicht“, sagt Stefan David, SEO-Experte bei Jurebus.
„Vielmehr ist es ein strukturelles Problem, das sich aus der unterschiedlichen Sprachpraxis im
englischsprachigen und deutschsprachigen Markt ergibt. Daraus zieht die KI gewisse Rückschlüsse
und passt sich beziehungsweise das Suchergebnis entsprechend an.“
Zur Verdeutlichung: Während im Englischen mit „lawyer“ in der Regel beide Geschlechter gemeint
sind, wird in Deutschland zunehmend gegendert, um die Chancengleichheit von Männern und
Frauen voranzutreiben. Da Google jedoch auf lexikalischer Ebene „Anwalt“ und „Anwältin“
offensichtlich synonym behandelt, führt das zu den angesprochenen Verzerrungen in der Suche.
Zudem sei davon auszugehen, dass Googles KI neben dem numerischen Verhältnis innerhalb der
Berufsgruppe auch die jeweiligen Suchvolumina für „Rechtsanwalt“ und „Rechtsanwältin“
berücksichtigt, so David weiter. „Und da weitaus öfter nach ‚Rechtsanwalt‘ gesucht wird, werden
männliche Rechtsanwälte im Suchergebnis wohl alles in allem priorisiert.“
Der Screenshot unten zeigt, dass etwa das monatliche Suchvolumen für „anwältin dortmund“ quasi
bei null liegt.
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Insofern trägt das undifferenzierte Suchverhalten der User mit dazu bei, dass Re
nsofern trägt das undifferenzierte Suchverhalten der User mit dazu bei, dass Rechtsanwältinnen in
den Suchergebnissen nicht adäquat repräsentiert sind.
Gendergedanke in der Praxis auf verlorenem Posten
„Es ist echt ein Dilemma“, sagt Dultz. „Einerseits müssen wir Kundinnen aus Wettbewerbssicht dazu
raten, auf ihren Websites und den von uns realisierten Landingpages bis auf weiteres ausreichend oft
das Keyword ‚Rechtsanwalt‘ einzustreuen. Das funktioniert dann zwar im Suchergebnis, hintertreibt
andererseits aber den Gendergedanken. Und außerdem lernt Googles Algorithmus auf diese Weise
nicht, dass die Uhren in Deutschland mittlerweile anders ticken.“
Die von Jurebus betreute Rechtsanwältin Theresa Lutz hat zu all dem eine klare Meinung: „Da der
Wettbewerbsdruck merklich zugenommen hat, sind mehr und mehr Kanzleien darauf angewiesen,
Mandate über das Internet zu generieren“, so die auf Arbeitsrecht und Mietrecht spezialisierte
Anwältin aus Freiburg. „Wenn aber Rechtsanwältinnen in den Suchergebnissen bei Google das
Nachsehen haben, ergibt sich daraus ein klarer Wettbewerbsnachteil.“
Und ihre Leipziger Fachkollegin Anja Seipelt mit den Schwerpunkten Mietrecht, Verkehrsrecht und
Vertragsrecht bringt es wie folgt auf den Punkt: „Als Rechtsanwältin finde ich es schon sehr
befremdlich und vor allem völlig unzeitgemäß, dass ich mich im Web als ‚Rechtsanwalt‘ bezeichnen
muss, um bei Google weiter oben zu erscheinen. Daher hoffe ich, dass sich Google dieses Problems
annimmt und schon bald eine gendergerechte Lösung für den deutschsprachigen Zielmarkt findet.“
Welche Maßnahmen sollten Anwältinnen ergreifen?
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Klar ist: Genderschreibweisen mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sind keine probate
Lösung. Damit kann Google bislang nur wenig anfangen. Und das große i bei „RechtsanwältInnen“
wertet der Algorithmus als Tippfehler, ohne die Genderabsicht dahinter zu erkennen.
Besser ist es, „Rechtsanwalt“ und „Rechtsanwältin“ auf Websites auszuschreiben und beides zu
verwenden, um in den hart umworbenen vorderen Suchergebnissen Sichtbarkeit zu erlangen. Sprich:
von den Suchenden überhaupt wahrgenommen und häufiger angeklickt zu werden. Eine
provisorische Lösung, die nichts an dem grundsätzlichen Problem der Benachteiligung von
Rechtsanwältinnen im Suchergebnis ändert.
Darüber hinaus lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht viel machen.
Daher hat sich Jurebus Ende September 2021 an die Dubliner Pressestelle von Google gewandt und
um ein offizielles Statement gebeten. Zudem wurde gefragt, ob in absehbarer Zeit im deutschen
Markt Nachbesserungen geplant sind und was Rechtsanwältinnen in der Zwischenzeit tun können,
um nicht in der oben geschilderten Weise ins Hintertreffen zu geraten. Google ist dieser Bitte bislang
nicht nachgekommen, sondern hat nur darauf verwiesen, dass man ausschließlich Presseanfragen
beantworte. Redaktionen haben da also bessere Chancen.
Ein Kurzversion dieser Presseinformation, das Schreiben an Google, die Recherche-Ergebnisse von
Jurebus mit Screenshots, ein kurzes Unternehmensporträt sowie Fotos von Johannes Dultz und
Stefan David finden Sie ebenfalls im Anhang.
Im Text genannte Quellen:
▪ anwalt.de: „anwalt.de-Insight: Die populärsten Anlaufstellen für Ratsuchende“
(https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwaltde-insight-die-populaersten-anlaufstellen-fuerratsuchende_185741.html)
▪ SISTRIX: „Wieso (fast) alles, was du bislang über die Google CTR wusstest, nicht mehr stimmt“
(https://www.sistrix.de/news/wieso-fast-alles-was-du-bislang-ueber-die-google-ctr-wusstestnicht-mehr-stimmt/)
Presseanfragen bitte an:
Andreas Quinkert, Durian Gmb
1. Bedarf | Suchmaschine und Mandant sind eine perfekte
Bedarfseinheit
Selbst Suchmaschinen-Allergiker unter den Anwälten verstehen, dass Suchmaschinen exakt
dasselbe verlangen wie jeder Mandant: alltagstaugliche, verständliche und auffindbare Inhalte.
Und beide strafen den Anwalt ab, wenn er das nicht bringt.
Deshalb ist auch der größten Suchmaschine Google explizit daran gelegen, gute Inhalte, perfekte
Visibilität und beständige inhaltliche Veränderung der Webseite zu belohnen,
• Meet the need:
Ermitteln Sie also den Bedarf Ihrer Interessenten und decken Sie ihn. Ein guter SEO-Text ist
wie ein Spaziergang in der Nachrichtenwelt seines Lesers: Inhalte ranken sich in SEO-Texten
um genau jene Wörter oder Formulierungen, die der unbekannte Sucher in die
Suchmaschine eingeben würde, wenn er eine konkrete Kanzleileistung suchen würde,
ohne den Namen des Anwalts zu kennen.
• Lösungen:
Ein SEO-Text spricht Fragen, Gedanken, Nöte seines Lesers aus, und das in seiner Sprache,
mit seinem Vokabular. Er enthält Lösungen für Probleme, die der Leser heute noch gar nicht
erkannt hat. Der Leser drückt seine Nachrichtenwelt durch die Wörter seiner Anfrage aus.
Wenn er Ihre Infos über sein Problem sofort findet, haben Sie diesen Leser bereits fasziniert
und „gematcht“
Short Head:
Die sog. Short Head-Abfrage sucht nach einem bis drei Wörtern (meist in Kombination von
Substantiven wie Beruf, Rechtsgebiet, Ort), ist stark umkämpft und schwer zu „ranken“.
Wenn Sie Ihre Webseite nur auf diese Keywords optimieren, kommen Sie – vor allem in
größeren Städten – nur unter großen Schwierigkeiten und vermutlich nur unter kostspieliger
Hilfe von Google AdWords in Google jemals auf Seite eins.
Probleminhaber, die mit einem oder mehreren allgemeinen Begriffen suchen, sind oft noch
in der Orientierungsphase, wissen nicht genau, nach was sie suchen sollen, um ihr Problem
zu lösen. Sie gelten als noch nicht konkret beratungsbedürftig oder -willig und als noch
nicht entschieden. Sie sind schwer zu überzeugen.
• Long Tail:
Die sog. Long-Tail-Abfrage bietet ein weit besseres und vor allem einfacheres Ranking.
Präzise Suchanfragen mit einer Frage, einem Halbsatz oder mehreren konkreten Begriffen
hintereinander signalisieren, dass der Interessent bereits genauer orientiert ist und nach
einer bestimmten Sache sucht.
Wenn Sie Ihre Akquise auf Long-Tail-Sucher zielen, geben Sie viele Synonyme für das
Hauptproblem in Ihre Seiten und vor allem in Ihre Überschriften ein, so dass ein fokussierter
Sucher Sie findet. Fokussierte Sucher gelten als generell leichter abschlussbereit und viel
glücklicher, wenn sie sofort einen Problemlöser finden. Sie sind leicht durch Kompetenz zu
überzeugen.
Konsequenz für Ihre Strateg
ür hohe Absprungraten sind u.a. verantwortlich:
– langweiliges oder altmodisches Design,
– dünner Inhalt, nicht regelmäßig aktualisiert
– unübersichtliche Navigation,
– lange Ladezeiten,
– keine Anfrageformulare,
– leere Versprechen („Wir sind für Sie da.“),
– keine Kontaktdaten sichtbar, besonders: keine E-Mail-Adresse,
– nix zum Mitmachen,
– zu kleine Schrift, wilder Schriften-Mix,
– selbstverliebte Designerspielereien der 90er Jahre
(Flashanimation, Kästchen mit Schattenrand, hereinfliegende Paragrafenzeichen),
– keine Links zu Unterseiten,
– auf mobilen Geräten nicht lesbar (nicht „responsive“),
– schreckliche Fotos: klein, verpixelt, von Hauseingängen oder sieben Herren im Treppenhaus,
– keine Fotos, Videos, links zu social media
Crawling durch den Googlebot
Nach dem Crawl kommt die Indexierung
Strategie: Short Head & Long Tail – alles ist relativ
Es geht bei der Keyword-Analyse darum, die Wörter herauszufinden, die Ihr Wunschmandant in das Suchfeld einer Suchmaschine eingibt, wenn er auf der Suche nach einem Anwalt wie Ihnen ist. Hier gibt es zwei
Strategien, wie man zu den für Sie passenden Keywords gelangen kann:
1. Man orientiert sich an übergeordneten Begriffen, die grob beschreiben, was Sie tun und wo Sie
es tun, z.B. „Anwalt Arbeitsrecht Hamburg“ – sog. Short-Head-Strategie.
2. Man orientiert sich an Einzelproblemen, die zu dem Rechtsgebiet zählen, in dem Sie Mandanten
akquirieren wollen, z.B. wenn es um „Aufhebungsvertrag“ geht oder um „Frist Kündigungsschutzklage“ – sog. Long-Tail-Strategie.
Beide Strategien haben ihre Berechtigung, denn in beiden Kategorien gibt es Suchanfragen. Mehr Suchanfragen gibt es aber in der Regel zu den Begriffen der Short-Head-Strategie. Macht es also mehr Sinn, eine
Short-Head-Strategie zu nutzen und seine Website auf diese Begriffe zu optimieren? Jein.
Einerseits ist die Konkurrenz zu diesen Begriffen im Internet oft groß, vor allem in großen Städten und in
Rechtsgebieten, die stark vertreten sind (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht). Hier ist es dann mit
größerem Aufwand verbunden, zu diesen Begriffen eine gute Platzierung in den SERPs (Trefferliste zu einer
bestimmten Suchanfrage) zu erreichen.
Andererseits sind die Anfragen zu diesen Begriffen oft ungenau. Das ist ein Vorteil, wenn man ein breites
Beratungsspektrum in diesem übergeordneten Bereich anbietet, also im Arbeitsrecht beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer berät. Hat man allerdings ein spezielleres Beratungsangebot, berät man also
ausdrücklich z.B. nur Arbeitnehmer, hilft die Long-Tail-Strategie, unpassende Suchanfragen von vornherein
auszusortieren. Arbeitgeber sollen Sie ja dann im Zweifel gar nicht finden.
! Eine Strategie, die beide Ansätze zugleich verfolgt, ist v.a. bei einem sehr diversifizierten Beratungsangebot (mehrere Rechtsgebiete/innerhalb eines Rechtsgebiets breit aufgestellt) sinnvoll. Eine echte
Long-Tail-Strategie macht m.E. nur bei einem sehr spezifischen Beratungsangebot Sinn, ist dann aber
sehr effektiv.
Um das zu verdeutlichen, ein Beispiel aus meiner Erfahrung: Berät man z.B. im Medien- und Urheberrecht
und ist auf Musikrecht spezialisiert, ist das eine echte Nische. Hier ist der Begriff „Urheberrecht“ relevant
für eine (zwecklose11) Short-Head-Strategie. Keywords wie „Musikrecht“, „Plattenvertrag“, „Verlagsvertrag“,
„Bandübernahmevertrag“ hingegen treffen genau ins Schwarze. Wird man dazu gefunden und besteht
Beratungsbedarf, ist ein Anruf quasi sicher und dieser Mandant passt zum Beratungsangebot.12
! Wenn Sie auf der Suche nach Long-Tail-Keywords für Ihre Kanzlei sind, überlegen Sie, was Ihre Wunschmandanten bei Ihnen als Beratungsleistung anfragen und was Sie gut und gerne „verkaufen“. Dann sind
Sie den Long-Tail-Keywords schon gut auf der Spur
Unfallort“ als „Fahrerflucht“ – genau darauf kommt es aber an!
! Die wichtigste Maxime in der Suchmaschinenoptimierung ist: Versetzen Sie sich in die Situation des
Nutzers der Suchmaschine! Denn daran allein orientiert sich Google: Google will Mehrwert für Nutzer
schaffen. Gesunder Menschenverstand hilft also auch bei SEO!
Bei SEO und Keywords geht es also um Relevanz in Ihrer Mandantenzielgruppe und die Anzahl der Suchanfragen zu einzelnen Begriffen. Es bringt Ihnen gar nichts, zu Begriffen gefunden zu werden, die „sexy“
klingen und schnelle Erfolge bei Google versprechen, wenn niemand diese Begriffe sucht. Optimierung auf
Begriffe zu verkaufen, die an Ihrem Beratungsangebot vorbeigehen, und es als Erfolg zu verkaufen, dass
Sie für irrelevante Suchbegriffe innerhalb kürzester Zeit ein Top-Ranking bei Google erzielen, ist Blenderei.
Allerdings muss man auch sagen, dass man von normalen SEO-Agenturen nicht zu viel inhaltliche Tiefe erwarten darf. Zwar schaffen es fast alle SEO-Agenturen hinsichtlich der Keywords bis auf die Abstraktionsebene
„Arbeitsrecht Kündigung Anwalt“– vielleicht kommen sie auch noch auf „Kündigungsschutzklage“ als wichtigen Begriff im Arbeitsrecht. Das reicht aber im Zweifel nicht, vor allem wenn man sich für eine Long-Tail-Strategie entscheidet. Denn Feinheiten der Materie kann eine Agentur ohne fachspezifische Kenntnisse kaum
herausarbeiten. Ein SEO-Berater ohne Fachkenntnisse kann z.B. kaum unterschiedliche Schwerpunkte und
passende Keywords festlegen, die berücksichtigen, ob sich Ihr Beratungsangebot an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer richtet. Denn wollen Sie Arbeitgeber ansprechen, sind beim Thema „Kündigung“ naturgemäß
z.B. die Kündigungsvoraussetzungen als Unterthema relevant. Sprechen Sie ausschließlich Arbeitnehmer
an, ist eher die 3-wöchige Klagefrist der Kündigungsschutzklage von Bedeutung
Bedenkt man all das, kann man sich die Frage stellen: Was bringen dann Links, die man gezielt in Verzeichnissen eintragen lässt? Was bringen Links, bei denen unter Angabe der Adresse und ggfs. Öffnungszeiten ein
Link gesetzt wird – also ohne Text und ohne inhaltlichen Zusammenhang? Immerhin verlangen Agenturen
für solche Dienste nicht selten gutes Geld.
Unter den oben genannten allgemeinen SEO-Aspekten sind solche Links weniger wert als ein guter Link nach
oben stehender Beschreibung. Aber wie wir auch gelernt haben: Jeder Do-Follow-Backlink hat SEO-Relevanz.
Und die Bedeutung dieser Links steigt, wenn Einträge in (lokalen) Verzeichnissen überall einheitlich stattfinden. Denn wichtig ist, dass bei Verzeichniseinträgen die sog. NAP-Daten (Name, Address, Phone Number) in
Google My Business, auf der Website und überall – etwa auf Online-Portalen, Branchenverzeichnissen oder
Verbandsseiten – einheitlich sind.22 Das ist in der Tat eine Dienstleistung, die dann auch Geld kosten darf,
weil sie nicht ganz unerheblichen Aufwand bedeutet.
Werden solche Verzeichniseinträge in Ihrer Stadt oder Region vorgenommen, sind sie vor allem ein wichtiger
Faktor für das sog. Local SEO, also Ihre Sichtbarkeit in Ihrer direkten geografischen Umgebung.23
! Ein guter Beitrag zu Ihrem „Local-SEO“ ist ein Eintrag beim Dienst „Google My Business“. Damit erscheinen Sie dann i. Zw. recht prominent in den Local Listings, z.B. auf der ersten Seite der Google-Trefferliste
zwischen AdWords-Anzeigen und organischen Treffern
Mit einem Profil bei einem Anwaltssuchdienst können Sie mit wenig Aufwand und quasi ohne technisches
Know-how eine kleine Internetpräsenz anlegen, die von der Suchmaschinenoptimierung des Suchdienstes
selbst profitiert. Ein Suchdienstprofil erhalten Sie je nach Anbieter für 0 bis etwa 50 EUR/Monat, wobei die
Mindestlaufzeit von einem Monat bis zu 24 Monaten variieren kann.26
! Die Kosten für ein solches Profil pro Jahr liegen meist unter dem Preis für einen Basiseintrag in einem gedruckten Branchenverzeichnis. Auffindbarkeit und Gestaltungsmöglichkeiten sind aber deutlich größer.
In Ihrem Profil haben Sie die Möglichkeit, sich selbst bzw. Ihre Kanzlei zu präsentieren und auf Ihre Kanzleiwebsite (Startseite) zu verlinken. Der Umfang der Möglichkeiten, sich individuell zu präsentieren, unterscheidet
sich je nach Anbieter und teils nach Profil-Art erheblich.
! Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihren Profileintrag auch textlich individuell gestalten können. Können Sie
nur Grundfakten eintragen (Name, Adresse, Rechtsgebiete), bietet ein solcher Eintrag kaum Mehrwert,
außer einem (nicht ganz optimalen) Backlink.
Ziel der Suchdienste ist es, selbst z.B. bei Google auf „Seite 1“ für die wichtigsten Suchanfragen von Ratsuchenden sichtbar zu sein. Gelingt das, erscheint in der Trefferliste dann allerdings meist die Übersichtsseite
aller Rechtsanwälte, die bei diesem Suchdienst zu den Keywords der Suchanfrage registriert sind, z.B. alle
Rechtsanwälte, die dort zu den Keywords „Arbeitsrecht München“ eingetragen sind.
! Die Kunst ist dann, sich in den Übersichtsseiten von den Kollegen abzuheben, damit der Ratsuchende
auf Ihr Profil klickt. Mein Tipp: Ein gutes Profilfoto ist hier sehr effizient!
Aber auch wenn in der Trefferliste bei Google nur eine Übersichtsseite von Kollegen angezeigt wird, steigt
die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass so auch Ihr Profil bei einem Anwaltssuchdienst über Suchmaschinen
von Ratsuchenden gefunden wird, selbst wenn Ihre Kanzleiwebsite zur gleichen Suchanfrage nicht in den
organischen Treffern zu sehen ist. Das gilt vor allem für Short-Head-Suchanfragen nach dem Prinzip „Rechtsgebiet Stadt“ oder „Rechtsgebiet Stadt (Rechts-) Anwalt“!
! Testen Sie das mit einer Suchanfrage für Ihre Stadt und Ihr Beratungsgebiet! So erhalten Sie erste Anhaltspunkte, welcher Suchdienst für Sie ggfs. gut funktionieren könnte.
26 Zu Anwaltssuche und Rechtsberatung im Internet finden Sie beim DAV die entsprechen
anwalt24 ++ www.anwalt24.de 0221 / 943 737 250
anwalt.de ++ www.anwalt.de 0911 / 815 150
Anwalt Suchservice ++ www.anwalt-suchservice.de 0221 / 937 386 30
Anwaltssuche ++ www.anwaltssuche.de 0221 / 937 386 06
Blitzeranwalt ++ www.blitzeranwalt.com 06426 / 921 355
Dt. Anwaltsauskunft — www.anwaltsauskunft.de 030 / 726 152 0
Dt. Anwaltshotline — www.deutsche-anwaltshotline.de 0911 / 376 569 0
Dt. Anwaltssuchdienst ++ www.anwaltssuchdienst.de 030 / 435 988 18
Fachanwalt.de – optional – www.fachanwalt.de 0511 / 936 897 00
juraforum ++ www.juraforum.de 0511 / 473 97780
Rechtsanwalt.com ++ www.rechtsanwalt.com 0621 / 976 929 50
Indexierung
"Gecrawlt ist noch lange nicht indexiert"
Altes SEO Sprichwort
FUNKTIONSWEISE DER ROBOTS.TXT
Aufbau und Syntax
ffi_eMagazin_Kanzleimarketing_3_2018.pdf
Das Urheberrecht gilt es z. B., zu beachten. Medienrecht und Datenschutzrecht kommen hinzu. Als wäre
das nicht genug, ist da auch noch das anwaltliche Werberecht, das Anwälte im Kanzleimarketing einschränkt.
Nur ein theoretisches Problem? Bei weitem nicht…
„Anwaltliches Werberecht? Halte ich mich ohnehin dran!“
oder „Betrifft uns nicht“ bekomme ich in diesem Zusammenhang oft zu hören. Aber das Internet offenbart anderes.
Denn Marketingagenturen, die keinen Bezug zur Anwaltschaft haben, schießen (berufs-)rechtlich nicht selten etwas
über das Ziel hinaus. Wo?
In Texten beispielsweise, vor allem im Internet ist das leicht
nachvollziehbar. Denn um als „Spezialist für XY-Recht“
z. B. bei Google gefunden zu werden, muss der Begriff
Spezialist auf der Internetseite vorkommen und das nicht
zu knapp an unterschiedlichen Stellen der Internetseite.
Allerdings darf sich nach § 7 BORA eben nicht jeder Anwalt als Spezialist bezeichnen, der ein paar Fälle in einem
Rechtsgebiet abgewickelt hat, auch nicht jeder Fachanwalt
in diesem Bereich. Und das leuchtet ein: Ein Fachanwalt
für Urheberrecht ist nicht zwangsläufig ein Spezialist für
Musikrecht – und umgekehrt…
Wer also nicht „Spezialist“ im berufsrechtlichen Sinne ist,
sollte mit diesem Begriff und auch beim „Experten“-Begriff
Vorsicht walten lassen. Aber natürlich steckt auch hier der
Teufel im Detail: Denn sich spezialisiert zu haben, ist (berufsrechtlich und faktisch) etwas anderes als ein Spezialist
zu sein. Mit sprachlichem und rechtlichem Fingerspitzengefühl kann man also sehr wohl berufsrechtskonform und
effizient für sich werben, ohne Ärger mit Kammern oder
Kollegen zu bekommen.
Anwaltliche Werbung ist – auch im
Internet – grundsätzlich erlaubt. Soweit
so gut. Rechtliche Rahmenbedingen gibt
es aber natürlich.
Sachlichkeit tut Not – keine Angst- und Schockwerbung
Aber nicht nur bei der Bewerbung der eigenen Qualifikation bremst das Berufsrecht ein. Insgesamt sind Anwälte
verpflichtet, sachlich zu werben, so § 43 b BRAO und §
6 BORA. Übertreibungen und Marktschreierei ist online
und offline deshalb keine gute Idee, auch wenn beides
Aufmerksamkeit und nicht selten Umsatz bringt. Überzogene Statements oder Werbesprüche bergen deshalb
berufsrechtliche Risiken, genauso wie Bilder auf Werbeartikeln und im Internet. Bekannt wurden hier Fälle eines
Kollegen, der einen Aktkalender druckte und verschickte
oder eine Werbetasse mit Bildaufdruck, auf der sich eine
Frau eine Waffe an den Kopf hält, kurz vor dem vermeintlichen Selbstmord also, versehen mit der Aufschrift
„Nicht verzagen, RA XY fragen“. Letzteres wurde sogar
vom BVerfG als unzulässig eingestuft.
Ich bin der Auffassung, dass es der Anwaltschaft schlichtweg schlecht zu Gesicht steht, Mandanten mit Angstmacherei in die anwaltliche Beratung zu treiben. Anwälte
sind zwar Unternehmer, keine Frage und natürlich geht
es auch bei uns um Umsatz, aber Anwälte sind eben auch
Organ der Rechtspflege. Deshalb sollte man sich bei allem
Akquisedruck doch immer wieder vor Augen führen, dass
man als Anwalt eben nicht nur Turnschuhe verkauft, sondern Menschen oft in wichtigen Angelegenheiten begleitet
und unterstützt. Und genau das rechtfertigt m. E. absolut,
dass man Menschen nicht mit dem geistigen Knüppel vor
sich her in die Kanzlei treibt und ihnen das Damoklesschwert schon in der Werbung über den Kopf hängt. Auf
Risiken und Gefahren hinweisen ja, Beratungsbedarf wecken ja
Grenzen verschieben, aber bitte nicht mit dem
Holzhammer
Betrachtet man all das, komme ich zu einem ganz persönlichen Schluss: Die Grenzen des Berufsrechts in der
anwaltlichen Werbung vertragen es, wenn man sie nach
und nach etwas verschiebt und ausdehnt. Denn die (Seh-)
Gewohnheiten der Menschen haben sich verändert.
„Man“ ist aus dem Internet inzwischen mehr gewohnt
als noch vor zehn Jahren. Das ist natürlich kein Freibrief
für alles – nur weil sich alle Werbe-Lemminge die Klippe
hinunterstürzen, muss man es ja nicht auch tun.
Deswegen bin ich grundsätzlich ein Freund des Sachlichkeitsgebotes. Wie enttäuscht und wütend Mandanten sein
können, wenn anwaltliche Werbung nicht hält, was sie
verspricht und (konkret in einem Fall) unzulässiger Weise
Kompetenz angepriesen wird, die nicht existiert, öffnet
einem tatsächlich die Augen, wenn man damit konfrontiert wird1
.
Sachlichkeit ist eine Zier…
Insofern sollte man sachlich für das werben, was man tut
und hoffentlich auch gut kann. Aber das Stilmittel der
Übertreibung, Witz und Ironie sollten in der anwaltlichen
Werbung verstärkt Einzug halten dürfen. Denn im leider
oft grauen Einerlei der Kanzleiwerbung sollte mehr Persönlichkeit zu erkennen sein. Etwas weniger Sachlichkeit
macht es möglich, nicht nur darüber zu informieren was
man tut, sondern auch persönlichen Stil zu kommunizieren. Etwas weniger Sachlichkeit zeigt, was für eine Person
hinter Kompetenz und Robe steckt. Und genau das lässt
einen potenziellen Mandanten erkennen, ob er es mit
einem Anwalt zu tun hat, dem er vertraut, weil er ihn für
fachlich geeignet UND persönlich passend hält. Denn
wir sind uns alle einig: Nicht jeder Anwalt passt zu jedem
Mandanten.
Kurzum: Sachlichkeit in der Anwaltswerbung ist eine
gute Sache. Anwaltliche Werbung und die Auslegung des
anwaltlichen Werberechts sollten aber auch Raum für
Persönlichkeit lassen – und das erfordert eben auch ein
klein wenig Unsachlichkeit.
Das Sonderrecht für Anwälte in der Werbung in § 43b
BRAO ist eine Ausprägung des allgemeinen Sachlichkeitsgebots, das der Gesetzgeber unserem Berufsstand
abverlangt; das ist richtig. Diese Regelung ist nun aber
schon ziemlich alt: Zunächst fand sie sich in den sog.
„Standesrichtlinien“, die das Bundesverfassungsgericht
in den „Bastille-Beschlüsse“ vom 14.7.1987 mangels
Ermächtigungsgrundlage für unwirksam erklärte. Später
Offline-Marketing – Recht
Werberecht – ein Interview
mit dem „Enfant terrible“
der Anwaltswerbung
wurde sie in die BRAO von 1994 und die daraufhin erlassene Berufsordnung aufgenommen.
Die Gesellschaft hat sich seitdem jedoch massiv gewandelt. Nehmen Sie z. B. das Internet, das es 1994 praktisch
noch nicht gab: Heute werden Bilder und Videos im
Netz gezeigt, bei denen uns unsere Mütter früher die
Augen zugehalten hätten. Da wir uns inzwischen alle an
„reißerische Bilder“ gewöhnt haben, waren selbst mein
Erfolgreiche Kanzlei: Warum sich ein neuer Außenauftritt lohnen kann (kanzleimarketing.de)
User-agent: *
Disallow: /private/
Allow: /private/public-file.html
Sitemap: https://www.example.com/sitemap.xml
Der User-Agent
Der User-Agent ist der Name des Webcrawlers, für den die Anweisungen gelten. Durch die Angabe von spezifischen User-Agents können unterschiedliche Anweisungen für verschiedene Crawler festgelegt werden. Der Stern (*) als Platzhalter bedeutet, dass die Anweisungen für alle Crawler gelten.
User-agent: Googlebot
Disallow: /no-google/
User-agent: Bingbot
Disallow: /no-bing/
Disallow
Legal Marketing Stats Lawyers Need to Know | The National Law Rev (natlawreview.com)
74% of prospects beginning a search online end up contacting the office via phone. (FindLaw U.S. Consumer Legal Needs Survey 2014)
87% of people who contact an attorney go on to hire an attorney and 72% of them only contact one attorney. (FindLaw U.S. Consumer Legal Needs Survey 2014)
96% of people seeking legal advice use a search engine. (Google Consumer Survey, Nov 2013)
38% of people use the Internet to find an attorney. (FindLaw U.S. Consumer Legal Needs Survey 2014)
62% of legal searches are non-branded (i.e., generic: “Phoenix divorce attorney,” etc.). (FindLaw U.S. Consumer Legal Needs Survey 2014)
74% of consumers visit a law firm’s website to take action. (Google Legal Services Study Sept 2013)
25% of people researching legal topics visit YouTube during the process. (YouTube Internal Data 2012)
85% use online maps to find legal service locations. (Google Legal Services Study Sept 2013)
69% use both a smartphone and a PC for research. (Google Legal Services Study Sept 2013)
31% of all law firm related website traffic comes through mobile search (FindLaw Aggregated Hosted Site Data 2014)
71% of people looking for lawyer think it is important to have a local attorney. (FindLaw U.S. Consumer Legal Needs Survey 2014)
User-agent: *
Disallow: /admin/
Disallow: /login/
Allow
Die Allow-Anweisung wird in Kombination mit Disallow verwendet, um bestimmte Seiten innerhalb eines gesperrten Verzeichnisses dennoch für das Crawlen freizugeben. Diese Anweisung ist besonders nützlich für komplexe Websites.
User-agent: Googlebot
Disallow: /content/
Allow: /content/public/
XML Sitemap URL
Die Hinterlassung der URL der XML Sitemap erleichtert Google das Crawlen und die Indexierung der Domain. So können die Webcrawler die Sitemap auch finden, wenn diese nicht bei den einzelnenen Suchmaschinen in z.B. der Google Search Console, in den Bing- Webmastertools etc. eingereicht worden ist. Hier können auch mehrere Sitemaps angegeben werden bzw. der Link zur Sitemap Index Datei hinterlassen werden.
Sitemap: https://www.example.com/sitemap.xml
ERWEITERTE BEFEHLE UND OPTIONEN
Crawl Delay (keine Google Unterstützung)
Mit der Crawl-Delay-Anweisung kann die Zeitverzögerung zwischen den Anfragen eines Crawlers eingestellt werden. Dies ist nützlich, um die Serverlast zu verringern.
User-agent: *
Crawl-delay: 10
Host
Der Host-Befehl wird verwendet, um anzugeben, welche Version der Website bevorzugt gecrawlt werden soll, insbesondere bei mehrsprachigen oder regionalen Websites.
User-agent: *
Host: www.example.com
Noindex
Einige Suchmaschinen unterstützten die Noindex-Anweisung in der robots.txt-Datei, um anzugeben, dass bestimmte Seiten nicht in den Index aufgenommen werden sollen. Diese Unterstützung wurde jedoch von Google im September 2019 eingestellt. Stattdessen sollte das Meta-Tag „noindex“ verwendet werden.
User-agent: *
Noindex: /private/
ERSTELLUNG UND VERWALTUNG EINER ROBOTS.TXT
- Öffnen Sie einen Texteditor: Verwenden Sie einen einfachen Texteditor wie Notepad oder TextEdit.
- Schreiben Sie die Anweisungen: Geben Sie die gewünschten Anweisungen für die Crawler ein.
- Speichern Sie die Datei als robots.txt: Achten Sie darauf, dass die Datei als „robots.txt“ gespeichert wird.
- Hochladen in das Stammverzeichnis: Laden Sie die Datei in das Stammverzeichnis Ihrer Website hoch .
BEISPIELE FÜR VERSCHIEDENE ANWENDUNGEN
Blockierung des gesamten Zugriffs
User-agent: *
Disallow: /
Erlauben des Zugriffs auf die gesamte Website:
User-agent: *
Disallow:
Blockierung eines spezifischen Crawlers:
User-agent: Bingbot
Disallow: /
Vermeidung von Duplicate Content
Durch die richtige Konfiguration der robots.txt-Datei können Sie sicherstellen, dass doppelte Inhalte nicht gecrawlt werden und somit das Crawl-Budget effizienter genutzt wird.
User-agent: *
Disallow: /duplicate-content/
Steuerung des Crawl-Budgets
Durch die gezielte Blockierung von irrelevanten oder wenig wichtigen Seiten können Sie sicherstellen, dass das Crawl-Budget auf die wichtigen Seiten konzentriert wird
User-agent: *
Disallow: /irrelevant-section/
BEST PRACTICES FÜR ROBOTS.TXT
Vermeidung sensibler Daten
Stellen Sie sicher, dass keine sensiblen Informationen oder Seiten in der robots.txt-Datei offengelegt werden. Obwohl die Datei Anweisungen zum Blockieren des Crawling gibt, bleibt sie öffentlich zugänglich.
Testen der Datei
Verwenden Sie Tools wie die Google Search Console, um Ihre robots.txt-Datei zu testen und sicherzustellen, dass sie wie gewünscht funktioniert. Das Tool „robots.txt-Tester“ hilft, Syntaxfehler zu identifizieren und zu korrigieren.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Die robots.txt-Datei sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und der Struktur der Website entspricht .
Nutzung von Wildcards
Wildcards (z.B. *) können verwendet werden, um Muster zu definieren und mehrere ähnliche URLs zu blockieren.
User-agent: *
Disallow: /temp*
HÄUFIGE FEHLER UND DEREN VERMEIDUNG
I. Fehlerhafte Syntax
Syntaxfehler können dazu führen, dass die Anweisungen in der robots.txt-Datei nicht korrekt interpretiert werden. Verwenden Sie Tools wie den robots.txt-Tester in der Google Search Console, um Fehler zu vermeiden .
II. Blockierung wichtiger Seiten
Vermeiden Sie die Blockierung von Seiten, die für die Indexierung wichtig sind, wie z.B. Hauptkategorien oder wichtige Inhalte. Eine unüberlegte Blockierung kann die Sichtbarkeit Ihrer Website in den Suchergebnissen negativ beeinflussen .
III. Falsche Platzierung der Datei
Die robots.txt-Datei muss im Stammverzeichnis der Website platziert werden. Eine falsche Platzierung, z.B. in einem Unterverzeichnis, wird von den Crawlern nicht erkannt .
IV. Annahme, dass Disallow gleich Noindex ist
Die Anweisung Disallow verhindert das Crawling, jedoch nicht die Indexierung. Um sicherzustellen, dass eine Seite nicht indexiert wird, verwenden Sie das Meta-Tag „noindex“ in der HTML-Datei der Seite .
FAQs zur robots.txt
Was ist eine robots.txt?
Die robots.txt-Datei ist eine einfache Textdatei, die im Stammverzeichnis einer Website abgelegt wird und Anweisungen für Webcrawler enthält, welche Bereiche der Website sie crawlen dürfen und welche nicht.
Warum ist die robots.txt-Datei wichtig?
Die robots.txt-Datei ist wichtig, um das Crawl-Budget effizient zu nutzen, indem irrelevante oder sensible Bereiche der Website vom Crawling ausgeschlossen werden. Sie hilft auch, Serverressourcen zu schonen und das Crawling auf wichtige Seiten zu konzentrieren.
Wie erstelle ich eine robots.txt-Datei?
Um eine robots.txt-Datei zu erstellen, öffnen Sie einen einfachen Texteditor, schreiben die gewünschten Anweisungen (z.B. User-agent, Disallow), speichern die Datei als „robots.txt“ und laden sie in das Stammverzeichnis Ihrer Website hoch.
Was ist eine Sitemap und wie verweise ich darauf?
Eine Sitemap ist eine XML-Datei, die alle wichtigen Seiten einer Website auflistet. Sie können in der robots.txt-Datei auf die Sitemap verweisen, um Crawlern die Struktur der Website zu zeigen.
Kann die robots.txt-Datei die Indexierung einer Seite verhindern?
Die Disallow-Anweisung verhindert nur das Crawlen, nicht die Indexierung. Um sicherzustellen, dass eine Seite nicht indexiert wird, sollten Sie das Meta-Tag „noindex“ in der HTML-Datei der Seite verwenden.
Wie teste ich meine robots.txt-Datei?
Sie können Tools wie die Google Search Console verwenden, um Ihre robots.txt-Datei zu testen und sicherzustellen, dass sie wie gewünscht funktioniert. Der robots.txt-Tester hilft, Syntaxfehler zu identifizieren und zu korrigieren.
Wie verhindere ich Duplicate Content mit robots.txt?
Durch die richtige Konfiguration der robots.txt-Datei können Sie sicherstellen, dass doppelte Inhalte nicht gecrawlt werden, wodurch das Crawl-Budget effizienter genutzt wird
Kann ich bestimmte Crawler blockieren?
Ja, Sie können bestimmte Crawler blockieren, indem Sie den User-Agent des Crawlers angeben und die entsprechenden Disallow-Anweisungen hinzufügen.
Quellen und weiterführende Artikel
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